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AGB - Fotografie
I. Allgemeines
1. Die allgemeinen AGB gelten für alle dem Fotografen Andreas Seufert erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. Lichtbilder im Sinne dieser AGBs sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich welcher Form und mit welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, elektronische Daten)
II. Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers und für alle privaten Zwecke bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken (z.B für alle gewerblichen Zwecke), ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars.
5. Der Besteller eines Bildes i.D. von § 60 UrhG hat kein Recht das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
6. Bei Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbilds genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts der Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadenersatz.
7. Die Negative und digitale Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur auf gesonderte Vereinbarung und zusätzlicher Honorierung.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tageshonorar oder einer vereinbarten Pauschale zuzüglich der gesetzlichen MwSt berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Visagisten, Spesen etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. MwSt. aus.
2. Fällige Rechnungen sind sofort ohne Abzug, spätestens innerhalb 14 Tagen zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht innerhalb 30 Tagen nach Zugang der Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Lichtbilder und Waren Eigentum des Fotografen.
4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich Gestaltung des Lichtbildes gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Bei digitalen Aufnahmen sieht der Auftraggeber vor der Weitergabe ans Labor, oder der Herausgabe der Dateien das fertig bearbeitete Bild am Monitor. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
IV Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehifen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Der Fotograf verwahrt die Negative und digitale Daten sorgfältig.
Für Nichtlesbarkeit von Daten nach der Aufnahme oder der Archivierung, durch nicht grobfahrlässige Behandlung durch den Fotografen oder seiner Mitarbeiter, werden keine Ersatzansprüche gewährt.
Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Negative und digitale Daten nach 3 Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Für Datenverluste bei der Archivierung der Lichtbilder kann generell keine Haftung übernommen werden. Bei Übergabe der Daten inkl. aller erworbenen Nutzungsrechte , übernimmt der Auftraggeber die Verpflichtung der weiteren Archivierung.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen des Herstellers des Fotomaterials.
4. Die Zusendung von Lichtbildern erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
5. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
6. Terminzusagen seitens des Fotografen beziehen sich nur auf dessen Eigenleistung. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Fremdleistungen, wie Laborarbeiten und alle Fremdleistungen, die außer Haus von Fremdfirmen erbracht werden, sind vom Fotografen nicht zu vertreten und zu verantworten.
7. Zum Geschäftsverkehr erforderliche Daten des Auftraggebers können gespeichert, werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
V digitale Fotografie
1. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung zu stellen, wenn dies nicht vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Daten und Dateien zur Verfügung stellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen geändert werden.
Sollten einzelne Punkte dieser Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein, bleiben alle anderen Punkte davon unberührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz des Fotografen.